Bestattungsvorsorge

 

Eine Bestattungsvorsorge ist in der heutigen Zeit eine notwendige Maßnahme.

 

Seit dem 01.01.2004 sind die gesetzlichen Leistungen der Krankenkassen bei einem Sterbefall ersatzlos gestrichen worden.

Dadurch entstand eine enorme finanzielle Belastung der Angehörigen.

  

Zur eigenen Vorsorge und Absicherung gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie beispielsweise Lebensversicherungen, Sterbegeldversicherungen oder Zusatzversicherungen.

Diese bieten den Vorteil der finanzielle Entlastung der Hinterbliebenen bei kleinen monatlichen Raten.

 

 

Lebensversicherung

 

Lebensversicherungen sind Individualversicherungen, die Risiken aus der Unsicherheit der Lebensdauer der versicherten Personen wirtschaftlich ab-sichern. Sie kommen im Erlebensfall nach einem bestimmten Zeitpunkt zum Ablauf der Versicherung oder im Todesfall während der Versicherungsdauer zum tragen.

Im Vertrag wird eine Versicherungsleistung vereinbart, die im Versicherungs-fall an den Versicherungsnehmer oder einen anderen Bezugsberechtigten aus-gezahlt wird.

Je nach vertraglicher Vereinbarung kann Tod während einer bestimmten Zeit (Todesfallversicherung), Erleben eines bestimmten Zeitpunktes (Erlebensfall-versicherung), aber auch andere Risiken wie schwere Krankheit oder Pflege-bedürftigkeit als Versicherungsfall bestimmt sein und eine Leistung auslösen.

 

Rentenversicherungen gehören ebenfalls zu den Lebensversicherungen. Als Leistung wird hier eine regelmäßige Zahlung seitens des Versicherers fällig. Allerdings enden diese Zahlungen nach einem bestimmten Zeitpunkt oder mit dem Tod des Versicherten bzw. spätestens mit dem Tod des Ehepartners.   


  

Sterbegeldversicherung


 

Mit einer Sterbegeldversicherung sorgen Sie gut vor, so dass Ihre Vorstellung-en einer würdevollen Bestattung zuverlässig verwirklicht werden und die finanziellen Voraussetzungen dafür erfüllt sind.

Unter Sterbegeldversicherungen versteht man lebenslängliche Kapitalversich-erungen auf den Todesfall mit relativ niedrigen Versicherungssummen. Sie sollen vor allem die Bestattungskosten und andere Aufwendungen im Sterbe-fall abdecken, um die Hinterbliebenen nicht mit diesen Kosten zu belasten.

Außerdem sollen sie eine angemessene Bestattung sicherstellen, wenn keine Hinterbliebenen vorhanden sind.  

Sterbegeldversicherungen werden in der Regel bis zum 85. Lebensjahr be-zahlt, danach läuft die Versicherung bis zum 100ten Lebensjahr beitragsfrei weiter. Es können aber auch feste Beitragszahlungsdauern (meist 25 Jahre) vertraglich vereinbart werden. Die Versicherungssumme erhöht sich meist im Laufe des Vertrages noch durch Leistungen aus der Überschussbeteiligung. 

Wie bei allen Versicherungen auf den Todesfall hängt die Höhe der Beiträge wesentlich vom Alter des Versicherten ab. Bei höherem Alter sind entsprechend hohe Beiträge zu erwarten.  
 

 

Vorsorgevertrag

 

Eine Bestattungsvorsorge für die eigene Bestattung kann jederzeit durch einen Vertrag mit einem Bestattungsunternehmen getroffen werden. 

Im Allgemeinen werden diese Verträge mit Bestattern direkt abgeschlossen. So kann der Bestatter, dem man schon zu Lebzeiten vertraut hat, die Bestattung genau nach individuellem Wunsch gestalten. In solchen Verträgen kann man über die Art der Bestattung, ob Feuer oder Erde, welche Kleidung, ob Gegenstände mit in den Sarg gelegt werden sollen bis zur Art der Blumendekoration auf dem Sarg alles im Voraus festlegen.

Mit Bestattern abgeschlossene Verträge sind rechtsverbindlich und gelten über den Tod der einen betroffenen Vertragspartei hinaus. Die Einrede Dritter ist nicht möglich und kein Erbe kann in den festgelegten Bestattungsablauf eingreifen. Ein solcher Vertrag ist grundsätzlich nicht an eine Sterbegeldver-sicherung oder eine Treuhandeinlage gebunden. Der Betroffene muss zu Lebzeiten nicht sicherstellen, dass die Bestattung finanziert werden kann. Es wird jedoch meistens vom Vorsorgenden privat angespart oder es wird eine Sterbegeldversicherung abgeschlossenen.


 

Vorfinanzierung

 

Grundsätzlich ist es möglich die Bestattungskosten schon im Voraus mit Abschluss eines Vorsorgevertrages zu zahlen. 

Die vorab gezahlten Beträge sollten jedoch zum Schutz vor Insolvenz der beauftragten Firma auf einem Treuhandkonto hinterlegt werden. 

Ebenso ist es möglich, eine Bestattungsvorsorge als Leistung bei einer Versicherung einzukaufen, die je nach Anbieter auch die Organisation der Bestattung übernimmt.

Auch ist es möglich, in einem Testament den Erben Anweisungen zur Bestattung zu geben. Dies ist aber weniger sinnvoll, weil das Testament meist erst eröffnet wird, wenn die Bestattung bereits stattgefunden hat.


 

 

Wir stehen Ihnen bei Fragen natürlich gerne hilfreich zur Seite.