Ratgeber


 

Der Tod eines geliebten Familienmitgliedes kommt oft überraschend und erfordert von den Hinterbliebenen sofortiges Handeln. 

 

Hier eine kleine Hilfe für die ersten notwendigen Schritte:


 

TOTENSCHEIN:

 

Zunächst gilt es, den Totenschein ausstellen zu lassen! Stirbt jemand in einem Krankenhaus wird der Totenschein automatisch von der Klinik erstellt und diesen erhält der Bestatter bei der Überführung entweder vom Krankenhaus oder dem zuständigen Standesamt.

Ist der Tod zu Hause eingetreten, muss ein Arzt (Bereitschaftsarzt oder Notarzt) gerufen werden.

Dieser stellt den Totenschein nach der Leichenschau aus. Er klärt auch, ob der Tod auf natürliche Weise eingetreten ist. Andernfalls wird und muss die Polizei alarmiert werden. Danach kann der Bestatter angerufen werden.


 

ÜBERFÜHRUNG:

 

Innerhalb von 36 Stunden muss der Verstorbene in eine Leichenhalle (Aufbahrungsraum) überführt werden. Auch zu Hause können die Angehörigen ihren Verstorbenen bis zu 36 Stunden aufbahren, sofern keine meldepflichtige Krankheit vorliegt.


 

BESTATTER:

 

Ebenfalls innerhalb von 36 Stunden muss der Bestatter ausgewählt werden.

Der Bestatter holt dann den Verstorbenen aus dem Krankenhaus oder der Wohnung ab. Zuvor sollten die Angehörigen klären, ob der Tote möglicherweise mit einem Bestattungsunternehmen einen sogenannten Bestattungsvorsorgevertrag oder eine notarielle Verfügung nach dem Tode abgeschlossen hat. Dann muss dieser Bestatter informiert werden, der sich um alles weitere kümmert bzw. es wird nach der Verfügung gehandelt. Andernfalls haben die Hinterbliebenen freie Bestatterwahl.


 

STERBEURKUNDEN und BESTATTUNGSSCHEIN:

 

Spätestens am folgenden Werktag nach dem Tod müssen der Bestatter oder Sie mit dem Totenschein beim Standesamt eine oder mehrere Sterbeurkunden beantragen. 

Mitzubringen sind die notwendigen Dokumente wie Personalausweis, Eheurkunde (bei Verheirateten oder Verwitweten), Sterbeurkunde des Ehepartners (bei Verwitweten), Geburtsurkunde (bei Nichtverheirateten) und Scheidungsurteil (bei Geschiedenen). Für die Beurkundung ist immer das Standesamt verantwortlich, in dessen Zuständigkeitsbereich sich der Sterbefall ereignete.

 

Das Standesamt stellt auch den notwendigen Bestattungsschein aus, welcher zur Beerdigung oder Einäscherung notwendig ist.

Um einen zügigen und reibungslosen Vorgang zu gewährleisten, ist es ratsam dem Bestatter mit der Beantragung und Ausstellung zu beauftragen.

Die Anzahl der benötigten Sterbeurkunden ist abhängig von Nachlassangelegenheiten der Hinterbliebenen und sollten mit dem Bestatter abgesprochen werden.


 

ABSPRACHEN mit dem Bestatter treffen:

 

Vereinbaren mit Sie mit dem gewählten Bestatter zügig ein Termin zur Absprache des weiteren Handelns. In dem Gespräch werden die Art der Bestattung, der Beisetzungstermin, die Traueranzeige, der Blumenschmuck, die Beantragung der Sterbeurkunden, Beantragung bzw. Abmeldung von Renten- und/oder Versicherungsleistung, etc. sowie allen anderen offenen Fragen der Angehörigen besprochen.